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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen der Autovion Technologies (Inhaber: Sai Prashanth Diddi). Ausschließlich für Geschäftskunden (B2B).
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen
Sai Prashanth Diddi, Einzelunternehmer (Geschäftsbezeichnung: Autovion Technologies), Kurt-Tucholsky-Straße 73, 16540 Hohen Neuendorf, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer")
und seinem Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB. Mit Vertragsschluss versichert der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müsste.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in folgenden Bereichen:
(2) Inhalt, Umfang, Methodik und Vergütung der konkreten Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (z. B. Angebot, Auftragsbestätigung, Statement of Work). Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Einzelvertrags diesen AGB vor.
(3) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit (Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich ein Werkvertrag (§ 631 BGB) vereinbart wird.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte (Subunternehmer) zur Leistungserbringung einzusetzen, soweit dies zur sachgemäßen Durchführung erforderlich ist. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (§ 126b BGB) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Inhalte dieser Website (z. B. Leistungsbeschreibungen, Preisindikationen) stellen keine verbindlichen Angebote, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig, vollständig und kostenfrei sämtliche Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge zur Verfügung, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
(2) Der Auftraggeber benennt einen kompetenten Ansprechpartner, der zu zeitnahen Entscheidungen befugt ist.
(3) Der Auftraggeber prüft Lieferergebnisse, Konzepte und Zwischenstände unverzüglich und teilt etwaige Einwände in Textform mit.
(4) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beruhen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tagessätze bzw. Stundensätze des Auftragnehmers.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese ausgewiesen wird. Sollte der Auftragnehmer im Zeitpunkt der Rechnungsstellung als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG geführt werden, wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen und ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
(3) Der Auftraggeber erstattet zusätzlich angemessene und vorab abgestimmte Auslagen (insbesondere Reisekosten, Übernachtung, Drittkosten) gegen Nachweis.
(4) Rechnungen werden in Textform (§ 126b BGB) gestellt und sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Der Auftraggeber gerät spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) Sämtliche Rechte an Methoden, Tools, Vorlagen, Frameworks und Know-how, die der Auftragnehmer vor oder unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat („Background IP"), bleiben beim Auftragnehmer.
(2) An Arbeitsergebnissen, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers speziell für diesen erstellt hat („Foreground IP"), erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke. Eine Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Einräumung weitergehender Rechte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftraggeber behält sämtliche Rechte an den von ihm überlassenen Inhalten, Daten und Materialien und räumt dem Auftragnehmer für die Dauer des Auftrags die zur Leistungserbringung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung der Unternehmensbezeichnung und des Logos in einer Referenzliste (insbesondere auf der Website und in Angebotsunterlagen des Auftragnehmers) zu führen, soweit der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse i.S.d. GeschGehG – zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke als die Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht, (b) der empfangenden Partei vor der Mitteilung bereits bekannt waren, (c) von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden oder (d) aufgrund Gesetzes, Gerichts- oder Behördenentscheidung offenzulegen sind.
(3) Eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) zwischen den Parteien geht den vorstehenden Regelungen vor.
(1) Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten der Websitenutzer wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den anerkannten Regeln der Technik.
(2) Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer das fachgerechte Bemühen, nicht aber einen bestimmten Erfolg.
(3) Soweit ausnahmsweise ein Werkvertrag vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn beträgt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden des Auftragnehmers sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, d) im Umfang einer vom Auftragnehmer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten"; das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Datenverlust und Ansprüche Dritter ist im Rahmen der einfachen Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.
(5) Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren – außer in den Fällen des Absatzes 1 – innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Auftragnehmer die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen ihn, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Energie- oder Telekommunikationsausfälle sowie sonstige unvorhersehbare, nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse.
(1) Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(3) Kündigungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
(4) Bei Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber sämtliche bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit, geistigem Eigentum, Datenschutz und Haftungsbeschränkung gelten über das Vertragsende hinaus fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers (16540 Hohen Neuendorf, Brandenburg, Deutschland). Sachlich zuständig ist nach Streitwert das Amtsgericht Oranienburg bzw. das Landgericht Neuruppin. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers.
(4) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(6) Der Auftragnehmer nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß VSBG teil; die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB).
Bei Fragen zu diesen AGB:
Stand: April 2026